Service und Wartung Treppenlifte

Unsere Einstellung, einen "Individuellen Kundenservice" zu leisten, hat sich durch die Zufriedenheit unserer Kunden bestätigt. Laden Sie uns zu einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung ein und überzeugen Sie sich von unserem Service. Wir kommen gerne zu Ihnen! Termin vereinbaren . . .

Individueller Kundenservice

Zu unserem individuellen Kundenservice gehört eine kostenlose Beratung bei Ihnen Vor-Ort mit Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten eines Treppenlifts mit 3D-Visualisierung, über Zuschüsse und vieles mehr.

Selbstverständlich erhalten Sie dann von uns einen Kostenvoranschlag - kostenlos!

Außerdem können wir auch die Vielzahl sinnvoller Optionen für unsere Treppenlifte sprechen, wie zum Beispiel:

  • die unterschiedlichen Sitzausführungen in verschiedenen Farben
  • automatischen Drehsitzen und Fußplatten 
  • sowie verschiedenen Gewichtslimits

Wir stellen mit Ihnen vor Ort genau den Lift zusammen, der zu Ihnen und zu Ihrer Umgebung passt!


Tipps zu finanziellen Zuschüssen

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann - je nach Anforderung und den örtlichen Gegebenheiten - eine teure Angelegenheit werden. 

Da Treppenlifte leider nicht als Hilfsmittel anerkannt sind, beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht an der Finanzierung. Bei privaten Krankenkassen hängt eine Beteiligung von Ihrem individuellen Tarif ab. Ein Gespräch lohnt sich aber immer. 

Eine Unterstützung erhalten Sie aber bei folgenden Stellen: 

Pflegeversicherung
Nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI kann der Einbau eines Treppenliftes von der Pflegeversicherung mit bis zu 4.000,00 EUR bezuschusst werden. Wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung vorliegt, können Sie sich eine Verordnung von Ihrem Arzt sowie einen Kostenvoranschlag vom Hersteller des Treppenliftes holen. Beantragen Sie dann bei der Pflegeversicherung den „Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfeldes“. Der Antrag wird anschließend vom medizinischen Dienst geprüft. 

Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie den Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigen. 

Finanzamt
Steuerpflichtige können - zumindest teilweise - die Kosten für den Kauf eines Treppenlifts in ihrer Steuererklärung ansetzen. 

Sozialamt, Agentur für Arbeit
Im Einzelfall kann auch ein Gespräch mit dem Sozialamt oder der Agentur für Arbeit zu einer Bezuschussung Ihres Treppenliftes führen. 

Fragen Sie unser Beraterteam. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Zum Schluss noch ein Hinweis für Mieter:
Nach §554a Absatz 1 BGB kann ein Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, sofern sie für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang dazu erforderlich sind. Das bedeutet: der Vermieter darf Ihnen den Einbau eines Treppenlifts nicht verweigern. Die Kosten der Anschaffung sowie des Rückbaus nach Ihrem Auszug aus dem gemieteten Objekt gehen aber zu Ihren Lasten.